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W&W Personal­einsatz

Werkvertrag im Handwerk: Es geht auch einfach.

Polnische Subunternehmer ohne Risiko

Die Zusammenarbeit mit Subunternehmern aus Polen im Rahmen eines Werkvertrages bietet eine unkomplizierte und sichere Möglichkeit, Projekte im Handwerksbereich effizient abzuwickeln. Unternehmen profitieren von den zahlreichen Vorteilen dieser Vertragsform, während sie gleichzei­tig rechtliche Fallstricke wie Scheinselbstständigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung vermeiden können. In diesem Beitrag beleuchten wir die Details eines Werkvertrags und zeigen dir gleichzeitig, wie W & W Personal­einsatz als erfahrener Partner den Rekrutierungsprozess transparent und risikofrei gestaltet.

Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist ein Vertragstyp, der im Gegensatz zu einem Arbeits- oder Dienstvertrag nicht die Arbeitsleistung an sich, sondern das konkrete Ergebnis einer Arbeit in den Fokus stellt.

Das bedeutet: Der Subunternehmer wird beauftragt, ein bestimmtes Werk zu erbringen (beispielsweise das Errichten eines Dachstuhls oder die Installation einer Heizungsanlage). Erst wenn dieses Werk in der vertraglich vereinbarten Qualität und innerhalb der festgelegten Zeit geliefert wird, gilt der Vertrag als erfüllt.

Im Vergleich zum Anstellungsvertrag, bei dem ein Mitarbeiter nur für eine festgelegte Arbeitszeit eine definierte Entlohnung erhält, steht beim Werkvertrag das Endprodukt im Mittelpunkt. Der Subunternehmer ist für die Planung und Ausführung selbst verantwortlich und stellt auch das notwendige Personal. Es werden also nicht die Arbeitsstunden abgerechnet, sondern das erfolgreich erbrachte Werk in einer vereinbarten Zeit.

Ein wesentlicher Unterschied zur Leiharbeit besteht darin, dass es bei Werkverträgen keine Arbeitnehmerüberlassung gibt. Das heißt, die Subunternehmer sind eigenständige Unternehmen und arbeiten mit ihren eigenen Fachkräften. Der Auftraggeber hat keine Weisungsbefugnis über das Personal des Subunternehmers, was die rechtliche Grundlage für diese Vertragsform im Handwerk darstellt.

Kann man einen Werkvertrag auf Stundenbasis vereinbaren?

Viele denken: „Nein, das geht nicht! Schließlich wird beim Werkvertrag das Ergebnis und nicht den Zeitaufwand bezahlt.”

Doch das ist nur die halbe Wahrheit! Denn ein Werkvertrag kann durchaus auf Stundenbasis geschlossen werden. Grundsätzlich einigt man sich bei einem Werkvertrag aber immer auf ein konkrete Ergebnis. Am Ende wird also ein fertiges Werk abgeliefert, für das der Ersteller auch seinen Kopf hinhält.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Maler wird beauftragt, einen Raum zu streichen. Im Vertrag steht: „Der Raum wird mit Farbe XY zweimal gestrichen.“ Der Maler stellt dazu fest: „Ich rechne 40,00 € pro Stunde ab. Voraussichtlich brauche ich 15 Stunden.“
Das ist völlig in Ordnung! Wenn er jetzt am Ende schneller war und dadurch weniger in Rechnung stellt – umso besser! Selbstverständlich ist es dabei möglich, Zwischenstadien abzunehmen und den dafür notwendigen Aufwand abzurechnen.
Abschließend muss das Werk (also der gestrichene Raum) final abgenommen werden – und wenn die Arbeit nicht wie vereinbart ausgeführt wurde, wird der Subunternehmer diese kostenlos nachbessern.

Maler spachtelt, verputzt und grundiert

Besonderheiten bei Werkverträgen mit Subunternehmern aus Polen

Polnische Subunternehmer sind besonders im Bau- und Handwerksbereich in Deutschland gefragt, da sie qualitativ hochwertige Arbeit zu wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten. Ein zentrales Merkmal eines Werkvertrags ist die leistungsbezogene Abrechnung. Das bedeutet, die Vergütung richtet sich nach dem abgeschlossenen Werk! Die Abrechnung der dafür erforderlichen Arbeitsstunden gibt beiden Seiten Vorteile. Du zahlst als Auftraggeber nur für die tatsächlich geleistete und von dir abgenommene Arbeit und der Subunternehmer kann seinen Aufwand realistisch kalkulieren. Dies sorgt für ehrliche Kalkulierbarkeit und Transparenz auf beiden Seiten. Die Endabrechnung erfolgt erst, wenn das vereinbarte Werk vollständig erbracht wurde, was das Risiko für den Auftraggeber minimiert.

Ein weiterer Vorteil ist die Haftung des Subunternehmers. Im Rahmen eines Werkvertrags haftet das Subunternehmen für die Qualität der erbrachten Leistungen ab dem Zeitpunkt der Abnahme für volle vier Jahre. Sollte es zu Mängeln kommen, ist das Subunternehmen verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu beheben. Dadurch ist der Auftraggeber abgesichert und kann sicher sein, dass das Projekt zu den vereinbarten Standards ausgeführt wird. 

Zudem bietet ein Werkvertrag Flexibilität. Unternehmen können gezielt auf die Fähigkeiten polnischer Handwerker zugreifen, um spezifische Projekte zu realisieren. Dies ist besonders in Branchen von Vorteil, in denen es zu saisonalen Schwankungen kommt, Fachkräftemangel herrscht oder Projekte nur kurzfristig anfallen.

Worauf du bei einem Werkvertrag achten musst

Für einen rechtssicheren Werkvertrag, der nicht als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung oder gar als Scheinselbst­ständigkeit gewertet wird, sind einige wesentliche Punkte zu beachten. Diese müssen klar und präzise im Vertrag festgehalten werden, um Missverständnisse und spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden:

  1. Projektbeschreibung:
    Der Werkvertrag muss eine genaue Beschreibung des zu erbringenden Werks enthalten. Je detaillierter das Projekt beschrieben ist, desto klarer sind die Erwartungen an das Subunternehmen.
  2. Ort des Projekts:
    Der Vertrag muss genau festlegen, wo die Arbeiten durchgeführt werden sollen. Das verhindert Unklar­heiten und sorgt dafür, dass die Subunternehmer ihre Einsätze genau planen können.
  3. Projektdauer:
    Es ist wichtig, eine konkrete Projektdauer festzulegen. So wissen beide Parteien, wann das Werk abgeschlossen sein muss und welche Fristen eingehalten werden müssen.
  4. Vergütung:
    Die Vergütung muss sich eindeutig nach dem erbrachten Werk richten und darf den voraussichtlichen Zeitaufwand mit Stundensatz enthalten. So können Auftraggeber die Kosten im Vorfeld kalkulieren und der Subunternehmer ist sicher, dass seine geleistete Arbeit auch vergütet wird.
  5. Anzahl und Qualifikation der Fachkräfte:
    Der Vertrag soll auch festlegen, wie viele Fachkräfte der Subunternehmer stellt und welche Qualifikationen diese mitbringen müssen. So wird sichergestellt, dass das Subunternehmen den Anforderungen des Projekts gerecht wird.

(In dem Beispiel kann es also heißen: „Der Subunternehmer streicht einen Raum. Das dauert ungefähr 15 Stunden á 40,00 €. Das ganze findet an folgendem Ort mit diesen Handwerkern statt und wird im angegebenen Zeitraum abgeschlossen.”)

Wie Personalunternehmen bei einem Werkvertrag unterstützen können

Personalunternehmen wie W & W Personaleinsatz vermitteln Subunternehmen auf Werkvertragsbasis. Mit ihrer langjährigen Erfahrung und einem breiten Netzwerk an zuverlässigen Subunternehmern aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern gewährleisten sie, dass die richtigen Partner für jedes Projekt gefunden werden. 

Ein zentrales Anliegen von W & W Personaleinsatz ist das Vermeiden des Risikos der Scheinselbstständigkeit und der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung bei Auftraggebern sowie ‑nehmern. Das beginnt schon mit einer korrekten Vertragsgestaltung. Auf der Homepage von W & W findet sich nicht nur der empfohlene Werkvertrag, sondern auch ausführliche Erläuterungen zum besseren Verständnis.

Durch eine sorgfältige Auswahl und Prüfung der Subunternehmer wird sichergestellt, dass nur passende Handwerker eingesetzt werden, alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden und die Qualifikation den geforderten Standards entspricht.

Zudem bieten die Experten von  W & W eine umfangreiche Beratung mit Lösungen für aufwändige Projekte, Hilfe bei der Rekrutierung, eine Übersicht sofort verfügbarer Teams  und Unterstützung bei organisatorischen und rechtlichen Fragen, die im Laufe eines Projekts auftreten können. 

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