Auftragnehmer und Ihre Unterlagen
Sie sind ein Handwerksbetrieb in Deutschland und suchen europäische Nachunternehmer? Hier finden Sie alle Informationen über die Bescheinigungen und Dokumente die jeder Auftragnehmer benötigt, der in Deutschland arbeiten möchte.
Jeder, der auf einer Baustelle in Deutschland tätig ist, muss einen gültigen Ausweis und die A1-Bescheinigung vorzeigen können. Der Werkvertrag fordert den Nachunternehmer auf, seine Monteure entsprechend zu informieren.
Subunternehmer, egal ob mit Angestellten oder selbstständig, müssen neben der A1-Bescheinigung auch ihre Gewerbeanmeldung und die Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG vorlegen können.
Der Nachunternehmer muss eine schriftliche Registrierung beim Zoll gemäß § 18 AEntG einreichen. Dadurch leitet der Zoll eine Meldung an die zuständige Sozialkasse (SOKA) weiter, die daraufhin dem Nachunternehmer eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, die dieser vorlegen muss. Zusätzlich muss eine Bescheinigung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorgelegt werden.
Hinweis: Grundsätzlich unterscheidet man zwischen „Betrieben mit Arbeitnehmern“ und „Solo-Selbstständigen“. Der Schutz der auf einer Baustelle tätigen Arbeitnehmer erfordert zahlreiche Bescheinigungen, während ein Solo-Selbstständiger, der für sich selbst verantwortlich ist, weniger Nachweise vorlegen muss.
Ausweisdokumente
Jeder, der aus einem europäischen Land auf einer Baustelle in Deutschland arbeitet, muss entweder einen Personalausweis oder Reisepass dabei haben. Dies hat den Zweck der Identifikation und Kontrolle. Das Ausweisdokument ermöglicht es den deutschen Behörden, die Identität festzustellen und erlaubt die Überprüfung des Aufenthaltsstatus und der Arbeitsgenehmigung.
A1-Bescheinigung
Es ist wichtig, die A1-Bescheinigung vom ersten Einsatztag bis zum Ende des Einsatzes mitzuführen und auf Verlangen den zuständigen Stellen vorzulegen. Kurzfristig genügt der Antrag auf Erteilung einer A1-Bescheinigung zur Vorlage aus.
Gewerbeanmeldung
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt Staatsangehörigen aller EU-Mitgliedstaaten das Recht, ihren Einsatzort innerhalb der EU frei zu wählen. Sie benötigen keine extra Arbeitserlaubnis.
Um nachzuweisen, dass die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, muss der Nachunternehmer die Gewerbeanmeldung aus seinem Heimatland vorlegen.
Freistellungsbescheinigung nach § 48b
Die Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG ermöglicht es dem Nachunternehmer, Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen.
Damit der Auftraggeber die steuerfreie Rechnung annehmen darf, benötigt er eine Bestätigung vom Finanzamt nach § 13b UStG, die besagt, dass er steuerfreie Rechnungen vom Nachunternehmer erhalten darf.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
SOKA-BAU Bescheinigung
Die SOKA-BAU ist die Sozialkasse für die Bauwirtschaft, die u. a. Urlaubsansprüche und betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten sichert. Eine Meldung bei der SOKA-BAU ist immer erforderlich, wenn ein Nachunternehmer auf einer deutschen Baustelle angestellte Arbeitnehmer einsetzt.
Wichtig: Solo-Selbstständige müssen sich nicht bei der SOKA-BAU melden.
Es gibt verschiedene Sozialkassen für spezifische Baugewerke in Deutschland:
- Die SOKA-BAU für Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe
- Die SOKA-DACH für das Dachdeckerhandwerk
- Die SOKA-GERÜSTBAU für das Gerüstbauerhandwerk
- Die Malerkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk
- Die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau EWGaLA für Garten‑, Landschafts- und Sportplatzbau.
Zusatzinformationen über die BG BAU
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Bauunternehmen und ihre Beschäftigten in Deutschland. Alle Betriebe in der Bauwirtschaft müssen Beiträge zahlen, die sich nach der Art der Tätigkeit, dem Gefährdungsrisiko und der Mitarbeiteranzahl richten.
Wenn ausländische Subunternehmer länger als 24 Monate ohne Unterbrechung in Deutschland arbeiten, müssen sich diese ebenfalls bei der BG BAU melden und Beiträge zahlen. Solange die 24 Monate noch nicht überschritten sind, besteht keine Mitgliedspflicht bei der BG BAU.