Wir sind für Sie da!

Jeden Tag sind wir für Sie erreichbar und werden uns sogar außerhalb der Bürozeiten kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mo. – Fr. 07:00 – 18:00 Uhr Wochenend Bereitschaft:                          Sa. – So. 09:00 – 17:00 Uhr Gnarrenburger Straße 64           27432 Bremervörde +49 (0)4761 99 600 99 service@personaleinsatz.eu
Unser bewährter Werkvertrag ist gemeinsam mit langjährigen Auftraggebern entwickelt und aus den Erfahrungen über die Jahre optimiert worden. Wir erklären Ihnen die einzelnen Absätze.

Werkvertrag

Hier erhalten Sie ausführliche Erläuterungen zum Verständnis unseres bewährten Werkvertrages.
Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Absatz.

Werkvertrag

Zwischen

Auftraggeber:
[Amtliche Firmierung]
[Zusatz]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
[Land]

im folgenden Auftraggeber genannt

Sind Sie ein Handwerksunter­nehmen in Deutschland oder Österreich und möchten ei­nen zuverlässigen und hoch­qualifizierten europäi­schen Auftragnehmer zu attraktiven Konditionen be­auftragen? Dann sind Ihre Firmendaten hier genau richtig platziert!

und

Auftragnehmer:
[Amtliche Firmierung]
[Zusatz]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
[Land]

im folgenden Auftragnehmer genannt

Um den passenden Auftrag­nehmer für Ihr Projekt auszu­wählen und zu beauftragen, senden wir Ihnen zwei E‑Mails: Eine enthält den Werk­vertrag über DocuSign, während die an­dere eine An­leitung von DocuSign bereit­stellt. Mit Ihrer digitalen Un­ter­schrift auf dem Werk­ver­trag starten Sie unsere Zu­sammenarbeit.

Wir beginnen sofort mit unserer Ver­mittlungs- und Steuerungs­tätigkeit, kontak­tieren direkt geeig­nete Auf­trag­nehmer und schlagen ihnen den Einsatz auf Ihrer Baustelle vor. Nach gründ­lichem Vergleich und Prüfung der besten Lösung wird der opti­mal passende Auftrag­nehmer den Vertrag ebenfalls unterzeich­nen und den Start auf Ihrer Baustelle bestäti­gen. Noch vor Projektbeginn erhalten Sie den gegenge­zeichneten Werkvertrag und alle notwendigen Bescheini­gungen, so dass einer rei­bungslosen Zusammenarbeit mit Ihrem europäischen Auf­tragnehmer nichts mehr im Wege steht.

Dieser Abschnitt definiert den Gegenstand des Ver­trags und regelt die Ar­beiten, die der Auftrag­nehmer gemäß den An­forderungen des Auftrag­gebers durchführen muss.

Hier wird das genaue Werk beschrieben, das der Auftrag­nehmer eigen­ständig für Sie erstellen soll. Eine detaillierte Be­schreibung aller verein­bar­ten Leistungen muss in einem Werkvertrag enthalten sein.

Den Auf­tragnehmern, denen wir den Einsatz bei Ihnen vor­schlagen, fällt es um so ein­facher die auszuführenden Tätigkeiten zu verstehen, je genauer sie beschrieben sind. Auf dieser Basis prüft ein Sub­unternehmer mit uns gemein­sam, wel­che Teams er bei Ihnen einsetzen könnte, und entscheidet sich dement­sprechend für oder gegen das Projekt.

Dieser Absatz ermöglicht Ihnen, auch nachträglich Än­derungen am Bauplan vorzu­nehmen, falls die­ses notwen­dig wird. Das macht Ihr Pro­jekt flexi­bler und passt es gege­benenfalls während der Umsetzung Ihren Bedürf­nissen an.

Hier wird sichergestellt, dass der Auftragnehmer nur die zu­sätzlichen Leis­tungen erbrin­gen muss, für die sein Betrieb aus­gerüstet ist. So stellen wir sicher, dass der Auf­tragneh­mer nur Aufgaben übernimmt, die er auch rich­tig erledigen kann.

Damit ist festgelegt, dass der Auftragnehmer seine Arbeit so ausführen muss, dass er andere Arbeiter nicht behin­dert.
Das sorgt für einen rei­bungs­losen Ablauf Ihres Projektes und dafür, es keine Konflikte mit ande­ren Gewerken gibt. Außerdem betont dieser Ab­schnitt die Wichtigkeit einer zeitnahen Abstim­mung und Kommunika­tion zwischen allen betei­ligten Parteien, um einen effizienten Arbeits­ablauf zu gewährleisten.

Hier werden die Modali­täten für die Bezahlung der Leis­tun­gen festge­legt, ein­schließlich des Stunden­satzes, der Ab­rechnung, der Zahlungs­fristen und der Konse­quenzen bei Zahlungs­verzug.

Diese Angaben müssen klar und zweifelsfrei formuliert sein.

Hier ist der Stundensatz für die vereinbarten Leis­tungen festgelegt, damit Sie schon im Voraus wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Hinweis: Um Ihren Bedarf an enga­gier­ten Subunterneh­mern schnell decken zu kön­nen, müssen wir für den Auftrag­nehmer eine Si­tuation schaffen, in der er ohne lange zu überlegen direkt auf Ihre Baustelle wech­selt. Es besteht zwar ein grundsätz­liches Vertrauen, dass die ge­meinsam aufge­nom­me­nen Anforderungen, die Situation auf der Bau­stelle wider­spiegeln, und dass Sie als Auftrag­geber die Einrich­tung der Baustelle und die Materi­al­disposition so ein­takten, dass es zu keinen Ver­zöge­rungen kommt.

Die Abrechnung nach Regie­stunden erlaubt es uns je­doch, alle rest­lichen Un­sicher­heiten zu beseitigen. Denn der Auf­tragnehmer weiß so, dass er bzw. seine einge­setzten Monteure, jede erfolgreich ein­gesetzte und von Ihnen abge­nom­mene Zeitstunde abrech­nen können.

Dieser Abschnitt be­schreibt den Umfang der Vergütung. Sie umfasst alle notwendigen bzw. rechtlich vorgesehenen Kosten für die Leistung – au­ßer Material- und Ver­brauchs­kosten. Das bie­tet Ihnen Transparenz über die finan­ziellen Aspekte Ihres Projekts.

Hinweis: Im Stundensatz sind auch sämtliche Neben­kosten enthalten. Reise­kosten (wie z. B. Fahrzeug- und Treibstoff­kosten) sowie Verpfle­gung und Unterkunft, für welche die Kosten im Schnitt bei 20,00 € pro Mann und Nacht liegen. Sogar SOKA-Bau Beiträge usw. sind enthalten.

Außerdem müssen Sie sich über Lohnfortzahlun­gen in Krankheitsfällen oder Urlau­ben keine Ge­danken machen. Sie zah­len nur die Stunden die tatsächlich geleistet und von Ihnen abgenommen wurden.

Auf Basis von Ihnen ge­gen­gezeichneter Tätig­keits-/Ab­nahmeberichte stellt der Auf­tragnehmer Ihnen wöchentli­che Ab­schlagsrechnungen, damit Sie den Fortschritt der Arbeiten nachvoll­ziehen kön­nen.

Hinweis: Damit es den ein­ge­setzten Fachkräften an nichts mangelt und diese auch in der Lage sind, ihre Familien im Heimatland finanziell zu um­sorgen, ist es für den Auftrag­nehmer wich­tig, regelmäßige Geldeingän­ge zu erhalten. Dies wird ihm mit der wöchentli­chen Rech­nungs­stellung zugesichert.

Hier wird darauf hinge­wiesen, dass Sie als Leistungs­empfänger ge­mäß § 13b UStG für die Versteuerung der Vergü­tung selbst verant­wort­lich sind.

Hinweis: Wenn Sie bei Ihrem Finanzamt als Bau­unterneh­men registriert sind, dürfen wir die Rech­nung im Namen des Auf­tragnehmers ohne Um­satzsteuer ausstellen. Das bedeutet für Sie, dass auf den angegebe­nen Stun­densatz nichts weiter hin­zukommt.

Aus Umweltschutzgrün­den haben wir konse­quent auf „das papierlose Büro“ umge­stellt.

Dieser Abschnitt regelt das Zahlungsziel, um einen rei­bungs­losen Ablauf der finan­ziel­len Transaktionen sicher­zustellen.

Hinweis: Ein festes und nicht allzu fernes Zahlungsziel ermöglicht dem Auftragneh­mer eine präzisere Planung seiner finanziellen Mittel. Dies stärkt Vertrauen und Verbun­den­heit des Auftrag­nehmers, was langfristig zu einer wert­vollen Geschäfts­partner­schaft führen kann.

Durch diese klar definierten Bedingungen werden mögli­che Streitigkeiten über Zah­lungsverzug und die daraus resultierenden Maßnahmen minimiert. Beide Parteien wis­sen genau, worauf sie sich einlassen und es gibt wenig Raum für Interpretatio­nen oder Missverständnisse.

Diese Konsequenzen tragen Sie bei Zahlungsverzug: Wenn Sie mehr als 5 Tage in Verzug geraten, behält sich der Auf­tragnehmer das Recht vor, die Arbeit einzustellen und den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Schadensersatz­ansprü­che, aber der An­spruch auf Vergütung für bis­her geleiste­te Arbeiten bleibt unverändert bestehen.

Dieser Abschnitt informiert über die Bearbeitungsgebühr bei angemahntem Zahlungs­verzug.

Dieser Abschnitt legt fest, wie und wann die Leistungen erbracht werden müssen, ein­schließlich des Einsatzorts, des Baubeginns und der vor­aussichtlichen Bauend­termine.

Weil der Auftragnehmer das Werk unter eigener Führung selbstständig umsetzt, be­steht kein Risiko einer verbo­te­nen verdeckten Arbeitneh­merüberlassung.

Dieser Abschnitt stellt sicher, dass Ihre Projekte termin­gerecht und mangelfrei abge­schlossen werden.

Die von uns vermittelten Fach­kräfte sind wahre Profis und mit den Abläufen auf deut­schen Baustellen bestens ver­traut. Sie legen großen Wert darauf, auch Ihre Anforderun­gen auf den zeitlichen Ablauf des Pro­jektes zu erfüllen. Darum koordiniert der Auf­trag­neh­mer die Ausführung des Werks eigenverantwort­lich mit vollem Engage­ment. Sie profitieren von dieser Fle­xi­bilität des Auftragneh­mers.

Eine klare Festlegung des Einsatzorts ermöglicht eine reibungslose Planung und Ausführung Ihrer Baupro­jekte. Sie vermeiden unnötige Ver­zögerungen und behalten stets den Überblick.

Hinweis: Unsere vermittelten Fachkräfte kommen deutsch­land- und österreichweit zum Einsatz. Die Festlegung des Einsatzorts vor Projektstart ist nicht nur ein wichtiger und notwendiger Bestandteil eines Werkvertrags, sondern er­möglicht dem Auftrag­nehmer, die Anreise und die Unterbrin­gung der eingesetz­ten Fach­kräfte besser koordi­nieren zu können.

Durch die Festlegung eines festen Baubeginns wird sicher­gestellt, dass Ihr Pro­jekt pünktlich startet und keine Zeit verschwendet wird. Dies ist entscheidend für eine effiziente Umsetzung Ihrer Baupläne.

Hinweis: Selbstverständlich wissen wir, dass es auf jeder Baustelle zu Verzögerungen kommen kann. Ein vorge­sehe­nes Startdatum hilft uns, den für Sie passenden Auf­trag­nehmer anzusprechen. Sollte sich nach Vertrags­schluss der Einsatz verschie­ben, ist das kein Problem. Solange die Unterkunft noch nicht ge­bucht ist, stellt eine Ver­schie­bung keine Heraus­forde­rung dar.

Vertrauen Sie auf verläss­liche Abschlusszeiten für die ver­einbarten Leistungen, um eine unterbrechungs­freie Projekt­planung zu gewähr­leisten und Ihre Zeit effizient zu nutzen. Dadurch haben Sie die Ge­wiss­heit, dass Ihr Projekt ter­mingerecht abge­schlossen wird.

Hier werden die Verantwort­lich­keiten des Auftragneh­mers hinsichtlich der Arbeit­nehmer, der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und der Geheimhaltungs­pflicht festgelegt.

Dieser Abschnitt stellt sicher, dass der Auftragnehmer Ihre Anforderungen professionell erfüllt, auch wenn er gleich­zeitig anderen Kunden gerecht wird. So erhalten Sie eine effiziente und qualitativ hochwertige Leistung, ohne Kompromisse durch andere Projekte des Auftragnehmers eingehen zu müssen.

Hinweis: Der Auftragnehmer bestätigt gleichzeitig, dass er für mehrere Auftraggeber tätig ist und seine Mitarbeiter nicht ausschließlich für Sie ein­setzt. Das Risiko einer Schein­selbstständigkeit des Auf­tragnehmers stellt da­durch vertraglich keine Herausforde­rung mehr dar.

Durch die Einhaltung gesetz­li­cher Vorgaben und sozialer Sicherheitsstandards ge­währ­leistet der Auftrag­neh­mer die Rechtmäßigkeit seiner Arbeit und schützt damit den Auf­traggeber vor rechtlichen Kon­sequenzen. Sie können sich darauf ver­lassen, dass alle gesetzlichen Anforde­run­gen erfüllt werden und Ihr Pro­jekt in sicheren Händen ist.

Diese Vertraulichkeitsverein­barung garantiert Ihnen Dis­kretion und schützt Ihre sen­siblen Informationen. Sie können sicher sein, dass alle Informationen im Zusammen­hang mit Ihrem Projekt ver­traulich behandelt werden und nicht an Dritte weiter­ge­geben werden.

Die eigenverantwortliche Ab­gabe von Erklärungen und An­trägen der Auftragnehmer bei Behörden entlastet Sie von administra­tivem Auf­wand und stellt sicher, dass alle erfor­derlichen Formalitä­ten ord­nungsgemäß erledigt werden. Dadurch haben Sie mehr Zeit, sich auf die Pla­nung und Durchführung Ihres Baupro­jekts zu konzen­trieren.

Hinweis: Wir wissen, welches Risiko mit der Beauftragung unseriöser Auftragnehmer einhergeht. Deshalb vermit­teln wir Ihnen ausschließlich zuverlässige Handwerks­unter­nehmen aus unserem bewähr­ten Netzwerk, die sich ihrer Verpflichtungen bewusst sind und nach­weis­lich alle Abga­ben ordnungs­gemäß abfüh­ren.

Das ordnungsgemäße Abfüh­ren von Beiträgen und Steuern durch den Auf­trag­neh­mer ent­lastet Sie von finanziellen Risiken und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Verpflich­tungen erfüllt wer­den. Sie ha­ben die Gewiss­heit, dass alle Mitarbeiter des Auftragneh­mers ordnungs­gemäß ange­meldet sind und keine rechtli­chen Probleme entstehen.

Einer unserer Leitsätze ist, dass Sie sich dank unserer geprüften Auftragnehmer ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, ohne sich um säumige Beiträge oder Steuern sorgen zu müssen.

Dieser Abschnitt regelt, wer für die Unterbringung der Arbeitskräfte verantwortlich ist und welche Kosten dabei anfallen.

Sie überlassen die Verantwor­tung für eine angemessene Unterbringung der eingesetz­ten Fachkräfte dem Auftrag­nehmer, was den organisato­ri­schen Aufwand für Sie maß­geblich reduziert. Wenn Sie dem Auftragnehmer eine Un­terkunft zur Verfügung stel­len können und dieser diese nut­zen möchte, wird ein Miet­satz von 20,00 € pro Tag und Mann vereinbart. Dies bietet Ihnen klare Kostenstrukturen und ermöglicht eine einfache Ab­wicklung.

Hier wird festgelegt, dass so­wohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber wäh­rend und nach Vertragsende keine direkten Geschäfte mit den Kunden des jeweils an­de­ren tätigen dürfen.

Wettbewerbsverbot für den Auftragnehmer
Ihre Kunden sind Ihr Kapital. Alle unsere qualifizierten und vertrauenswürdigen Auftrag­nehmer aus unserem um­fang­­reichen Netzwerk, sind sich bewusst, dass das auch so bleiben soll.

Durch die Zusage, keine direk­ten Geschäfte mit Ihrem Kun­den einzugehen, wird die Inte­grität und Exklusivität der er­folgreichen Zusammen­arbeit gewährleistet.

Wettbewerbsverbot für den Auftraggeber
Hiermit verpflichten Sie sich, keine direkten Geschäfte mit den vom Auftragnehmer ein­gesetzten Handwerkern oder Subunternehmern zu tätigen. Dies dient dazu, mögliche Interessenkonflikte zu ver­mei­den und eine reibungs­lose Ausführung des verein­barten Werks sicherzustellen.

Die Wettbewerbsverbote sind ab Vertragsschluss bis 12 Monate nach Bauende gültig. Diese zeitliche Begrenzung schützt die Interessen beider Parteien und sorgt dafür, dass die Wettbewerbsbe­schränkun­gen angemessen und fair sind.

Dieser Abschnitt definiert die Verpflichtung des Auftragge­bers, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Arbeit ordnungsgemäß durchführen zu können.

Unsere Auftragnehmer sind erfahrene Profis. Umso wich­tiger ist es, diesen alle erfor­derlichen Dokumente und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, so dass einer ordnungsgemäßen Durchführung nichts im Wege steht. Eine transparente Kom­munikation und die Be­reit­stellung relevanter Infor­matio­nen hat maßgeblichen Einfluss auf die Effizienz und Qualität Ihres Projekts.

Hier wird beschrieben, wie Teilabnahmen für die wö­chentliche Abrechnung ver­wendet werden und wie die abschließende Abnahme des fertigen Werkes erfolgt.

Die Abrechnung basiert auf einer wöchentlichen Teilab­nahme. Jede Teilab­nahme bestätigt die mangelfreie Ausführung des in dem Zeit­raum erstellten Werkes. Wir sind uns bewusst, dass die Abnahme eine Sichtprüfung darstellt, sodass bei nach­träglich auftretenden Män­geln, der Auftragnehmer für die Instandsetzung einsteht.

Bei der Schlussabnahme überprüfen Sie gemeinsam mit dem Auftragnehmer das fertiggestellte Werk. Dies markiert den endgültigen Ab­schluss des Auftrags.

Hierbei wird sichergestellt, dass alle Arbeiten gemäß den vereinbarten Standards aus­geführt wurden und auch eventuelle Mängel behoben wurden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich selbstver­ständlich dazu, die gesetz­lichen Bestimmungen einzu­halten und für die Qualität seiner Arbeit innerhalb der festgelegten Zeiträume zu haften.

Kenntnis des Steuerabzugs­verfahrens
Der Abschnitt legt fest, dass der Auftragnehmer darüber informiert ist, dass Sie als Auftraggeber gemäß  13b UStG die geltende Mehrwert­steuer an Ihr zuständiges Finanzamt abführen, sofern Sie als Bauunternehmen an­gemeldet sind.

In solchen Fällen, wie etwa wenn es sich um Bauleistun­gen handelt oder der Auf­tragnehmer im Ausland an­sässig ist, wird eine Rech­nung ohne Umsatzsteuer aus­gestellt

Hier werden die Pflichten des Auftragnehmers bezüglich einer Betriebshaftpflichtversicherung und der Haftung für Schäden an Gerät und Material fest­gelegt.

Pflicht zur Betriebshaft­pflicht­versicherung
Um Sie als Projektverantwortlichen vor unerwarteten Ereignissen und den damit verbundenen finanziellen Folgen zu schützen, ist der Auftragnehmer ver­pflichtet, auf eigene Kosten eine ausreichende Betriebshaft­pflichtversiche­rung abzuschließen und Ihnen darüber einen Nachweis zu erbringen. Das minimiert Ihr Risiko von Folgekosten wie Miete eines Austauschgerätes, Umsatzeinbuße oder Produktionsausfall.

Haftung für Schäden
Die Haftungsregelungen bieten Ihnen Schutz gegen vom Auftragnehmer verursachte Mängel. Der Auftrag­nehmer haftet für nicht fachgerechte Ausführungen oder selbst verursachte Schäden und behebt diese unver­züglich auf eigene Kosten. Diese Regelung vermeidet ungeplante finanzielle Belastungen, gewährleistet eine qualitativ hochwertige Projektausführung und gibt Ihnen eine Qualitätsgarantie.

Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer für finanzielle Mehraufwendungen, die durch überdurchschnittlichen Materialverschnitt bei der Ausführung seiner Arbeiten entstehen.

Dieser Abschnitt regelt die Kündigungsfristen sowie die Möglichkeit des Auftrag­gebers, die Tauglichkeit der eingesetzten Arbeitskräfte zu prüfen und bei Mängeln eine fristlose Kündigung auszu­sprechen.

Die Kündigungsfrist beträgt 7 Kalendertage unabhängig von Ihrem Recht auf vor­zeitige Auflösung aus wichti­gem Grund.

Hinweis: Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, am „Ken­nen­lerntag“ die Eignung der vom Auftragnehmer einge­setz­ten Monteure zu überprü­fen. Sollte die Qualifikation nicht Ihren Anforderungen entsprechen, unter­stützen wir Sie dabei, eine neue, optimal passende Kolonne zu sichern. Eine Vergütung für die am ersten Tag erbrachte Leistung wird bei Austausch der Kolonne oder Kündigung nicht fällig.

Hier werden abschließende Regelungen wie das Form­erfordernis für Vertragsände­rungen, die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bei Ungültigkeit einer Klausel und die Zuständigkeit des Gerichts für Streitigkeiten festgelegt.

Der Absatz regelt die abschließenden Regelungen des Vertrags. Es wird klar­gestellt, dass mündliche Nebenabreden nicht gelten und Änderungen des Ver­trags immer schriftlich fest­gehalten werden müssen.

Salvatorische Klausel
Falls eine Bestimmung des Vertrags undurchführbar ist oder ungültig wird, bleibt die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen davon unbe­rührt.

Abschließend wird hier fest­gelegt, dass bei Streitigkeiten das Gericht am Sitz des Auftraggebers zuständig ist.

Ort, Datum

Unterschrift Auftragnehmer

Ort, Datum

Unterschrift Auftraggeber

Download des Werkvertrages