Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
W & W Personaleinsatz GmbH
Gnarrenburger Straße 64
27432 BremervördeTelefon +49 (0)4761 99 600 99
service@personaleinsatz.eu
https://personaleinsatz.euVertreten durch
Geschäftsführer Julian WohlanSitz der Gesellschaft Bremervörde
Registergericht Amtsgericht Tostedt
Handelsregister HRB 207899
USt-IdNr. DE328993651(im folgenden „Makler“ genannt) und den Kunden der W & W Personaleinsatz GmbH (im folgenden „Auftraggeber“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt).
- Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Nachweis obliegt dem Auftraggeber.
- Die AGB des Maklers gelten ausschließlich. Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende AGB, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Makler dem ausdrücklich zugestimmt hat.
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der
- Vertragsgegenstand
- Der Auftraggeber setzt im Rahmen seiner Unternehmenszwecke verschiedene Subunternehmer ein (im folgenden „Auftragnehmer“ genannt), welche im Rahmen von Werkverträgen eigenständig die beauftragte Leistung erbringen. Der Makler hat sich auf die Vermittlung solcher Auftragnehmer spezialisiert.
- Diese AGB gelten für alle Verträge, insbesondere Rahmenverträge zur Vermittlung von Auftragnehmern, Vereinbarungen zur Projektabwicklung und alle unterstützenden Dienstleistungen, die der Auftraggeber hinsichtlich der vom Makler angebotenen Gewerke mit ihm abschließt.
- Der Makler vermittelt europäische Auftragnehmer mit Facharbeitern oder Helfern mit erforderlicher Qualifikation im angefragten Gewerk. Die Auftragnehmer werden im Rahmen eines Werkvertrages tätig. Direkte Vertragsparteien der Werkverträge sind Auftraggeber und Auftragnehmer.
- Vertragsschluss
- Die Präsentation und Bewerbung der Dienstleistungen im Onlineauftritt des Maklers stellen kein verbindliches Angebot seitens des Maklers zum Abschluss eines Vermittlungsauftrages dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots über einen Rahmenvertrag zur Vermittlung inkl. begleitender Vereinbarungen.
- Der Makler nimmt nach Anfrage des Auftraggebers unverzüglich Kontakt mit ihm auf und stellt gemeinsam mit ihm die für eine Vermittlung erforderlichen Informationen zusammen.
- Im Vermittlungsauftrag wird vom Auftraggeber die Anfrage konkretisiert. Etwaige vom Makler vorgegebene Angaben im Vermittlungsauftrag sind Vorschläge des Maklers, um den Auftrag bestmöglich vergeben zu können. Es obliegt allein dem Auftraggeber Arbeitsumfang, -dauer und -inhalte so konkret wie möglich darzulegen, dass eine Vermittlung möglich ist. Für falsche, unrichtige oder unvollständige Angaben haftet allein der Auftraggeber.
- Der Makler stellt die Vertragsunterlagen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes zusammen und sendet diese dem Auftraggeber nach Beauftragung in Textform (per E-Mail) zu.
- Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail Adresse und Kontaktdaten zutreffend sind, sodass unter diesen Angaben die vom Makler versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Makler versandten E-Mails zugestellt werden können.
- Kosten, Vertragsbedingungen
- Sofern sich aus dem Angebot des Maklers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei allen online angegebenen Stundensätzen um voraussichtliche Nettokosten. Sie können je nach Anforderungsprofil und detaillierter Tätigkeitsbeschreibung geringfügig variieren. Die tagesaktuellen, von Marktgeschehen und Verfügbarkeit abhängigen Vergütungssätze werden mit dem verbindlichen Angebot über einen Rahmenvertrag zur Vermittlung ausgewiesen. Für die Versteuerung der Vergütung hat der Leistungsempfänger nach § 13b UstG selbst zu sorgen.
- Die vereinbarten Verrechnungssätze gelten inklusive Auslösung, Spesen, Fahrt- und Wochenendzuschlägen sowie Aufwandsentschädigungen.
- In der Vergütung für die Ausführung ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Auftragnehmers anfallen (ausgenommen Materialien und Verbrauchsmaterialien).
- Für den Auftraggeber bleiben alle Leistungen des Maklers kostenfrei.
- Alle weiteren Bedingungen, wie Wettbewerbsverbot, Gewährleistung und Genehmigungen, Ort der Leistungserbringung, Unterkunft, Fristen und Termine, Versicherung, Zahlungsziel, Provisionsregelungen, Kündigung oder Abnahme sind im Rahmenvertrag zur Vermittlung und Werkvertrag festgelegt. Die Unterlagen werden vor Beauftragung dem Auftraggeber zugestellt.
- Haftung des Maklers
- Der Makler haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. Eine weitergehende Haftung des Maklers besteht nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Maklers.
- Der Makler übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber durch Handlung oder Unterlassung des Auftragnehmers entstehen.
- Der Auftraggeber stellt den Makler von jeglicher Haftung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vermittlung des Auftragnehmers ergibt.
- Schweigepflicht
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien, die der jeweils anderen Partei bekannt geworden sind, sind auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus als Geheimnis zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung der Informationen besteht nicht, soweit die empfangende Partei zur Offenlegung der betreffenden Information durch die Entscheidung eines Gerichts oder der Anordnung einer Behörde gesetzlich verpflichtet ist.
- Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von 5 Jahren fort.
- Datenschutz
- Der Makler erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers beachtet der Makler die gesetzlichen Bestimmungen. Der Makler ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Vermittlung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der im Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung. Der Auftraggeber erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).
- Der Makler hat an allen Texten, Bildern, Filmen, die auf seiner Website veröffentlicht werden (soweit nicht anderweitig im Impressum benannt), die Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Maklers nicht gestattet.
- Schlussbestimmungen
- Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft des Maklers in Bremervörde.
- Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu den AGB bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schrifterfordernisses.
- Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
Stand: September 2023