Wertvolles Wissen für Auftraggeber
Uns ist es wichtig, offen und ehrlich zu kommunizieren. Gerade im Personalwesen werden gerne Fachbegriffe und Spezialwissen vorausgesetzt.
Um unseren Kunden und Partnern auch komplexe Zusammenhänge verständlich zu erläutern, stellen wir dir mit unserem Glossar klare und präzise Erklärungen bereit. Damit wollen wir Missverständnisse vermeiden und wertvolles Hintergrundwissen zur Verfügung stellen. Unser Glossar wird kontinuierlich erweitert, über Anregungen sind wir dankbar.
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A1- Bescheinigung für Subunternehmer
Die A1-Bescheinigung ist ein wichtiger Nachweis bei der Arbeitnehmerentsendung innerhalb der Europäischen Union. Sie bestätigt, dass ein Arbeitnehmer während einer vorübergehenden Auslandstätigkeit im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes versichert bleibt. Dies ist besonders wichtig für Subunternehmer, die Mitarbeiter auf Baustellen oder bei Projekten im EU-Ausland einsetzen, da sie Doppelversicherungen verhindert und als offizieller Nachweis gegenüber ausländischen Kontrollbehörden dient.
Die A1-Bescheinigung wird von der zuständigen Sozialversicherungseinrichtung im Herkunftsland ausgestellt, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer war dort gesetzlich versichert und die Auslandstätigkeit ist zeitlich befristet (maximal 24 Monate). Längere Einsätze erfordern eine besondere Genehmigung.
In der Praxis spielt die A1-Bescheinigung bei Baustellenkontrollen oder Betriebsprüfungen eine Rolle. Ohne sie drohen Sanktionen wie Geldbußen, Nachzahlungen oder sogar Baustellenverweise. Subunternehmer sollten daher rechtzeitig vor Auslandseinsätzen die notwendigen Anträge stellen und den Nachweis immer bereithalten. Zudem können in einzelnen Ländern zusätzliche Meldungen erforderlich sein, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden (z. B. SIPSI in Frankreich).
Die A1-Bescheinigung ist somit ein zentrales Element für die Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen in Europa.
Arbeitnehmerentsendung
„Arbeitnehmerentsendung“ beschreibt die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern eines Unternehmens an einen Auftraggeber in einem anderen Land. Der entsandte Arbeitnehmer bleibt währenddessen sozialversicherungsrechtlich im Herkunftsland angemeldet. Auch das Direktionsrecht sowie volle Zuständigkeit behält der ursprüngliche Arbeitgeber als Subunternehmer.
Das entsendende Unternehmen ist weiterhin für Lohnzahlung und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Im Gastland gelten jedoch die dortigen Arbeitsbedingungen, wie z. B. Mindestlohn, Arbeitszeitregelungen und Arbeitsschutzbestimmungen. Die Arbeitnehmerentsendung ist innerhalb der EU durch das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und EU-Recht geregelt, um den freien Dienstleistungsverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig die Rechte der entsandten Arbeitnehmer zu schützen.
Eine korrekte Anmeldung der Entsendung, oft mittels A1-Bescheinigung, ist zwingend erforderlich. Verstöße gegen die Vorschriften können zu erheblichen Bußgeldern führen. Die Dauer der Entsendung ist in der Regel befristet und endet mit der Beendigung des Auftrags im Ausland.
Arbeitnehmerüberlassung
„Arbeitnehmerüberlassung“ (auch als Zeitarbeit bekannt) ist ein arbeitsrechtliches Modell, bei dem ein Unternehmen (Verleiher) seine Arbeitnehmer vorübergehend einem anderen Unternehmen (Entleiher) zur Verfügung stellt. Der Arbeitnehmer bleibt rechtlich beim Verleiher angestellt, übt seine Tätigkeit jedoch beim Entleiher aus. Dieses Modell wird meistens für kurzfristige Auftragsspitzen oder bei vorübergehendem Personalbedarf genutzt (in der Regel neun Monate).
Mit der Überlassung erhält der Entleiher das Weisungsrecht und bestimmt die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die zu verrichtenden Tätigkeiten und beeinflusst unmittelbar die Arbeitsbedingungen. Der Arbeitnehmer arbeitet somit unter der Aufsicht des Entleihers, bleibt aber weiterhin sozialversicherungspflichtig beim Verleihunternehmen, das für die Lohnzahlung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig ist.
Unternehmen können durch Zeitarbeiter flexibel auf Auftragsschwankungen reagieren. Dennoch ist Arbeitnehmerüberlassung mit erheblichen Kosten, bürokratischem Aufwand und sorgfältigem Personalmanagement verbunden. Kritisch wird die soziale Absicherung der Arbeitnehmer sowie ihre Integration in Mitarbeiterstrukturen gesehen.
Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) streng reguliert, um Missbrauch zu verhindern und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Gemäß §1b AÜG ist Arbeitnehmerüberlassung untersagt, wenn es sich um gewerbliche Arbeit z. B. im Bauhauptgewerbe, Gerüstbau, Abbruchgewerbe oder Dachdeckerhandwerk handelt. Bei Verstößen gegen dieses Überlassungsverbot drohen Bußgelder bis zu 30.000 €.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein sensibles arbeitsmarktpolitisches Thema. Für Unternehmen, die dauerhaft Personalbedarf decken wollen, kann die Übernahme von Leiharbeitern in ein festes Arbeitsverhältnis trotz allem eine sinnvolle Perspektive darstellen. Viele Dienstleister bieten entsprechende „Try & Hire“-Modelle an.
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Baugewerbe braucht Subunternehmer
Subunternehmer sind spezialisierte Unternehmen oder Selbstständige, die im Auftrag von Generalunternehmern bestimmte Handwerksleistungen auf Basis eines Werkvertrages übernehmen. Sie werden bevorzugt bei großen oder komplexen Bauvorhaben eingesetzt. Ihr besonderer Mehrwert besteht bei Mangel an Fachkräften bzw. speziell erforderlichen Fachkenntnissen. Typische Leistungen umfassen z. B.:
- Rohbauarbeiten,
- Elektroinstallationen,
- Trockenbau,
- Estrichverlegung,
- Dachdeckerarbeiten.
Die Einbindung von Subunternehmern bietet Flexibilität und wirtschaftliche Vorteile. Durch die Vergabe einzelner Gewerke können Bauprojekte effizient geplant und umgesetzt werden, ohne dass das Hauptunternehmen alle Leistungen selbst ausführen muss. Unternehmensvermittler wie W & W unterstützen bei der Koordination und rechtlichen Absicherung.
Ein klar formulierter Werkvertrag (der den Leistungsumfang, die Qualitätserwartungen, Zeitvorgaben, Vergütung sowie Regelungen zur Haftung und Gewährleistung festlegt) ist entscheidend, um Streitigkeiten und Bauverzögerungen zu vermeiden. Auch wenn der Subunternehmer formal eigenständig arbeitet, kann der Generalunternehmer mithaften – insbesondere bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Bei ausländischen Arbeitskräften ist außerdem die A1-Bescheinigung erforderlich.
Auf Baustellen gelten strenge Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften, deren Einhaltung kontrolliert wird. Alle Mitarbeiter der Subunternehmer sind entsprechend unterwiesen und ausgerüstet; denn Verstöße können zu Bußgeldern oder zur Entfernung betroffener Arbeitskräfte vom Baugelände führen. Auch wenn Subunternehmer Nachunternehmer beauftragen (Sub-Subunternehmer), müssen diese allen Vorgaben entsprechen.
Die Internationalisierung der Baubranche hat dazu geführt, dass viele Subunternehmer aus Osteuropa oder anderen EU-Staaten stammen. Sprachbarrieren, kulturelle Unterschiede und unterschiedliche Arbeitsstandards erfordern darum Transparenz, klare Kommunikation, Dokumentation des Fortschritts und regelmäßige Bauabnahmen, um alle Herausforderungen zu bewältigen..
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Compliance von Subunternehmern
Compliance (besonders im Bauwesen, in Industrie oder bei öffentlichen Projekten) bezeichnet die Einhaltung gesetzlicher, vertraglicher und unternehmensinterner Vorschriften. Auftraggeber erwarten von Subunternehmern neben fachlicher Qualität auch rechtlich sauberes Verhalten. Wichtige Bereiche sind Arbeitsrecht, Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Mindestlohngesetz, Arbeitssicherheit und Datenschutz. Dies beinhaltet die korrekte Anmeldung und Entlohnung von Mitarbeitern, inklusive der A1-Bescheinigung für ausländische Arbeitskräfte.
Compliance ist nicht nur rechtlich notwendig, sondern auch ein Auswahlkriterium für Auftraggeber, die neben Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, Versicherungsnachweisen, steuerlicher Unbedenklichkeit und Gewerbeanmeldung, immer öfter auch die Teilnahme an Schulungen oder Audits verlangen. Wer gegen Compliance-Vorschriften verstößt, z. B. Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit oder illegale Beschäftigung, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Ausschlüsse von Ausschreibungen und Reputationsverlust. Auch Auftraggeber tragen die Folgen von Verstößen ihrer Subunternehmer – weshalb sie verstärkt auf transparente Nachweisführung achten.
Ein gutes Compliance-System umfasst klare Zuständigkeiten, regelmäßige Schulungen, interne Richtlinien und Dokumentation. Digitale Tools und Checklisten können den Überblick unterstützen. Ethische Standards und Verhaltenskodizes gewinnen international an Bedeutung. Einige Generalunternehmer verlangen von ihren Subunternehmern die Unterzeichnung von Verhaltensrichtlinien, in denen etwa Antikorruption, Schutz vor geistigem Eigentum, Gleichbehandlung, faire Arbeitsbedingungen und Umweltschutz festgeschrieben sind. Diese sogenannten „Supplier Codes of Conduct“ dienen dazu, auch in internationalen Lieferketten einheitliche Standards zu sichern.
Subunternehmer, die ihre Selbstverpflichtungen konsequent einhalten, sichern sich nicht nur gegen Risiken ab, sondern stärken auch ihr Ansehen und ihre Marktposition. In einer zunehmend regulierten Geschäftswelt wird Compliance so zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor.
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Datenschutz
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Dienstvertrag
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E
EU-Entsenderichtlinie
Die EU-Entsenderichtlinie regelt die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, die von einem Unternehmen vorübergehend in einen anderen EU- oder EWR-Staat entsendet werden. Ziel ist es, den Schutz der entsandten Mitarbeiter zu gewährleisten und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb innerhalb des europäischen Binnenmarktes sicherzustellen.
Mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) wurde die zentrale europäische Vorschrift in nationales Recht umgesetzt. Entsandte Arbeitnehmer in Deutschland (dem Gastland) müssen die hier geltenden Mindeststandards hinsichtlich Arbeitszeit, Mindestlohn, Arbeitsschutz, Urlaub und anderen Arbeitsbedingungen erhalten. Dies gilt für alle abhängig Beschäftigten. Das Gesetz stellt klar, dass eine Entsendung auf maximal 24 Monate befristet ist. Für längere Einsätze sind Sonderregelungen vorgesehen. Subunternehmer müssen die Entsendung bei den zuständigen Behörden des Gastlandes melden und eine A1-Bescheinigung vorlegen, die die Sozialversicherungspflicht im Heimatland bestätigt.
Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz können empfindliche Strafen nach sich ziehen, darunter Bußgelder, Nachzahlungen von Sozialabgaben und im schlimmsten Fall das Verbot der weiteren Tätigkeit. Gerade im Baugewerbe und bei Subunternehmerketten sind Kontrollen durch Behörden (Zollverwaltung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und Gewerkschaften häufig.
Für Unternehmen bedeutet die EU-Entsenderichtlinie eine komplexe Herausforderung, da neben den länderspezifischen Vorschriften (AEntG) auch europäische Vorgaben eingehalten werden müssen. Eine Beratung und Zusammenarbeit mit international erfahrenen Unternehmensvermittlern sind daher zu empfehlen, um Haftungsrisiken zu vermeiden und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Europäische Subunternehmer
Europäische Subunternehmer sind qualifizierte Fachkräfte aus EU- und EWR-Mitgliedstaaten, die in einem anderen europäischen Land (z. B. Deutschland) eine Beschäftigung aufnehmen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU ermöglicht ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt ohne zusätzliche Arbeitserlaubnisse oder Aufenthaltsgenehmigungen.
Für deutsche Unternehmen bilden europäische Subunternehmer eine wichtige Ressource, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Besonders in den Bereichen Technik, Handwerk, Baugewerbe und Industrie sowie Pflege und IT werden qualifizierte Fachkräfte aus Europa stark nachgefragt. Ihre Integration gestaltet sich oft einfacher als bei Drittstaaten, da kulturelle und rechtliche Rahmenbedingungen ähnlich sind.
Die Rekrutierung europäischer Subunternehmer ist meist unkompliziert, da weder ein langwieriges Visumverfahren noch eine aufwändige Anerkennung von nicht reglementierten Berufsqualifikationen erforderlich sind.
Vermittlungsagenturen haben sich auf die Gewinnung qualifizierter Subunternehmer spezialisiert und übernehmen durch detailreiche Onboarding-Prozesse eine Vorauswahl in ihr Netzwerk. Sie können in allen gefragten Gewerken auf einen Pool zertifizierter Subunternehmer zugreifen, um die Anforderungen des Marktes zu erfüllen. Unternehmen und Behörden unterstützen die grenzüberschreitende Fachkräftegewinnung durch Beratungs- und Förderprogramme, wie z. B. das EU-EURES-Netzwerk oder das Programm „Make it in Germany“.
Europäische Subunternehmer übernehmen Projekte bedarfsgerecht mit hoher beruflicher Flexibilität, spezialisiertem Know-how und internationaler Perspektive. Sie sind wirksam gegen Personalengpässe und Kostendruck. Ihr Einsatz fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig stellen sie sicher, dass alle arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten korrekt erfüllt werden.
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Fachkräfte aus Osteuropa
Fachkräfte aus Osteuropa spielen eine zunehmend wichtige Rolle auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Viele Unternehmen, insbesondere im Baugewerbe, dem Handwerk und der Industrie suchen gezielt nach qualifizierten Arbeitskräften aus Ländern wie Polen, der Slowakei, Tschechien oder Rumänien. Die Nähe zu Deutschland, vergleichbare kulturelle Werte, gute fachliche Qualifikationen und Praxiserfahrung machen osteuropäische Fachkräfte attraktiv für Auftraggeber.
Die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht diesen Fachkräften einen unkomplizierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Das bedeutet, sie dürfen ohne Beschränkungen Arbeit suchen, eine Beschäftigung annehmen und ausüben, sowie sich im Zusammenhang mit der Arbeit in Deutschland aufhalten. Dennoch stehen sie oft vor Herausforderungen wie Sprachbarrieren, abweichenden Qualifikationsnachweisen und der Integration in das soziale Umfeld.
Für osteuropäische Subunternehmer, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen, ist es darum wichtig, ihre Fachkräfte aktiv zu unterstützen: beispielsweise durch Sprachkurse, Mentoring-Programme oder die Begleitung bei der Anerkennung von Abschlüssen. Zudem müssen sie die arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen beachten, um eine rechtssichere Beschäftigung zu gewährleisten.
Osteuropäische Subunternehmer tragen dazu bei, Fachkräftemangel in Schlüsselbranchen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Auftraggeber zu stärken. Gleichzeitig ergänzen sie den Markt mit spezialisiertem Know-how, fördern die kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz und bereichern das gesellschaftliche Miteinander.
Eine erfolgreiche Integration und langfristige Bindung der Subunternehmer aus Osteuropa erfordert ein umfassendes Personalmanagement sowie gegenseitiges Verständnis. Unternehmen, die sich hier engagieren, profitieren von motivierten, qualifizierten Fachkräften, bedarfsgerechten Handwerksleistungen und einem stabilen Angebot aller gefragten Gewerke.
Förderung von Fachkräften aus dem Ausland
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G
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Haftung der Subunternehmer
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Haftung des Generalunternehmers
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I
Industriearbeiter aus Osteuropa
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J
Jahresurlaub
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K
Kalkulation von Stundensätzen
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Leiharbeit in Deutschland
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Leiharbeiter vs. Subunternehmer
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Mindestlohn bei Subunternehmern
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Nachunternehmer oder Subunternehmer
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Nachunternehmervertrag (Recht)
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Offshore Subunternehmer
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Outsourcing in der Industrie
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Outsourcing in der Logistik
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Pflichten der Subunternehmer
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Q
Qualifikationsnachweise
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R
Rechte der Subunternehmer
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Risiken von Subunternehmern auf dem Bau
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S
Scheinselbstständigkeit vermeiden
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Subunternehmervertrag kündigen
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Transport-Subunternehmer
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U
Umsatzsteuer
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Umsatzsteuer und ausländische Subunternehmer
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V
W
Werkvertrag
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Werkvertrag vs. Dienstvertrag
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Xenophobie Zeitarbeit
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Zoll
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Zoll und außereuropäische Subunterneher
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