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W&W Personal­einsatz

Risiko Schein­selbstständig­keit und Arbeitnehmer­überlassung vermeiden

Unternehmen, die Fachkräfte aus Osteuropa suchen, müssen bei der Auswahl geeigneter Vertrags­formen und ihrer Formulierung aufmerksam sein. Der Einsatz externer Arbeits­kräfte birgt Risiken, besonders wenn es um die Themen Scheinselbst­ständigkeit und verdeckte Arbeit­nehmerüber­lassung geht. W & W Personaleinsatz steht Unternehmen zur Seite und bietet die nötige Sicherheit, um potenzielle Risiken zu minimieren und den rechtlichen Rahmen einzuhalten. Durch den Einsatz erfahrener Subunternehmen, die Projekte eigenständig und zuver­lässig durchführen, bleiben Unter­nehmen von risikoreichen Fall­stricken verschont.

Welche Risiken bestehen bei der Beschäftigung von Fachkräften aus Osteuropa?

Insbesondere wenn es darum geht, eine korrekte Abgrenzung zwischen abhängi­gen und selbstständigen Tätigkeiten sicherzustellen, können Scheinselbst­ständigkeit und verdeckte Arbeitnehmer­überlassung rechtliche Unsicherheiten mit sich bringen. Ungenaue Verträge oder eine fehlerhafte Einstufung der Arbeitsbeziehung können dann zu erheb­lichen finanziellen Folgen führen. Die Gefahr der Scheinselbstständigkeit ist nicht zu unterschätzen. Hierbei ent­ste­hen Risiken für Sozialversicherungs­pflichten, die Nachzahlungen und mög­liche Bußgelder zur Folge haben können.

Ein Verstoß gegen das Arbeitnehmer­überlassungsgesetz führt im Regelfall ebenfalls zu Nachforderungen sowie Buß­geldern und im schlimmsten Fall sogar dazu, dass ein Auftraggeber als Arbeitgeber eingestuft wird – mit allen daraus resultierenden Verpflichtungen! Für Unternehmen ist es daher entschei­dend, diese Risiken zu minimieren und nur mit vertrauens­würdigen Subunter­nehmen zusammenzuarbeiten, die auf Werkvertragsbasis tätig sind.

Scheinselbst­ständigkeit, Arbeit­nehmerüberlassung und Werkvertrag – ein Überblick

Was ist eine Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbstständiger auftritt, faktisch aber in die Arbeits­orga­nisation des Auftraggebers integriert ist und weisungsgebunden arbeitet.

Diese falsche Einstufung birgt hohe Risiken, da sie meistens als Sozialver­sicherungsbetrug eingestuft wird. Es ist daher wichtig, klare Grenzen zu setzen und sicherzustellen, dass Selbstständige nicht wie festangestellte Arbeitnehmer behandelt werden.

Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Unternehmen seine Arbeitskräfte für eine bestimmte Dauer einem anderen Unter­nehmen zur Verfügung. Die Arbeits­kräfte sind zwar formal bei der Verleih­firma angestellt, arbeiten jedoch unter der Weisung und Kontrolle des Entleihers.

Das ist im Baugewerbe aus Wettbe­werbs­gründen und zur Vermeidung von Schwarzarbeit jedoch streng reguliert und in fast allen Fällen nicht zulässig. Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung erweckt zwar den Eindruck einer selbst­ständigen Ausführung eines Projektes durch den Auftragnehmer, richtet sich aber nach den Anweisungen des Auf­trag­gebers, was streng geahndet wird. Daher ist es besonders wichtig, dass Unternehmen, die Arbeitskräfte aus Ost­europa einbeziehen möchten, auf recht­lich einwandfreie Lösungen setzen.

Was ist ein Werkvertrag?

Der Werkvertrag stellt eine andere Form der Leistungserbringung und Zusammenarbeit dar und ist besonders im Kontext mit osteuropäischen Subunternehmen vorteilhaft. Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich das Subunternehmen zur Erbringung eines bestimmten Ergebnisses, etwa den Bau eines Gebäudeteils oder die Installation von Anlagen. Die Fachkräfte aus Osteuropa übernehmen dabei die Projektverantwortung und organisieren ihr Team selbstständig.

Das bietet Unternehmen eine große Chance: Durch den klar definierten Leistungsumfang und die selbstständige Abwicklung des Projekts bleibt der Auftraggeber rechtlich abgesichert und profitiert gleichzeitig von der Expertise der beauftragten Fachkräfte.

Vergleich: Werkvertrag, Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung

Kategorie
      Werkvertrag      
Arbeitnehmer­überlassung
Schein­selbstständigkeit

Rechtlich zulässig im Baugewerbe

Weisungsgebundene Arbeitsweise

Eigenverantwortliche Arbeitsweise

Verantwortung für Sozialabgaben

Vertragsform

Werkvertrag

Überlassungsvertrag

Dienstvertrag

Woran erkennt man Scheinselbst­ständig­keit und Arbeitnehmerüber­lassung?

Es gibt verschiedene Indizien, die auf eine Scheinselbstständigkeit oder Arbeit­nehmerüberlassung hindeuten. Bei der Scheinselbstständigkeit sind Fachkräfte zwar formal als Selbstständige tätig, verrichten aber Aufgaben, die eng in den Unternehmensalltag und die Arbeitsor­ganisation des Auftraggebers eingebun­den sind.

Typische Merkmale sind:

  • Eine persönliche Abhängigkeit, indem der Auftraggeber z. B. die Arbeitszeiten und ‑weisen direkt vorgibt.
  • Eingeschränkte unternehmeri­sche Freiheit des Auftragneh­mers ohne eigene Kunden­gewinnung.
  • Eine fehlende eigene Geschäfts­ausstattung, um z. B. Handwerks- oder Dienstleistungen anzu­bieten.
  • Die wirtschaftliche Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber.
  • Ein fehlendes unternehmerisches Risiko für den Auftragnehmer, z. B. durch eine feste Vergütung ohne Ausfallrisiken.

Bei der verdeckten Arbeitnehmer­über­lassung erfolgt die Eingliederung der Fachkraft direkt in den Betriebsablauf des Auftraggebers. Durch regelmäßige Überprüfungen der Arbeitsprozesse oder interne Audits lässt sich das Risiko vom Auftraggeber frühzeitig erkennen und vermeiden.

Für ein erhöhtes Risiko sprechen:

  • Die eindeutige Weisungsgebun­denheit des Auftragnehmers in Tätigkeit, Arbeitseinsatz und ‑methoden.
  • Mangelnde eigene Verantwortung durch übermäßige Kontrolle der Tätigkeit durch den Auftraggeber.
  • Unzureichende oder fehlende vertragliche Regelungen ohne klare Vereinbarungen über die Art der Beschäftigung.
  • Das Stellen von Sicherheits­ausrüstung (PSA) und Arbeits­mitteln durch den Auftraggeber.
  • Die Überlassung einer Unter­kunft durch den Auftraggeber anstelle einer Vermietung.

Wie können Unternehmens­vermittler
vor den Risiken von Schein­selbstständigkeit oder Arbeitneh­merüberlassung schützen?

Unternehemensvermittler wie W & W Personaleinsatz bieten eine rechtssichere Lösung, um Unter­nehmen bei der Vermittlung von Fachkräften aus Osteuropa zu unterstützen. W & W arbeitet aus­schließlich mit Werkverträgen und vermittelt Subunternehmen, die eigenverantwortlich und auftragsbezogen arbeiten. Durch die klare Abgrenzung und Einhal­tung der gesetzlichen Rahmenbe­dingungen wird auf diese Weise das Risiko für Auftraggeber und Auftragnehmer minimiert.

Zusätzlich stellt das eigens ent­wickelte Bewertungssystem sicher, dass nur qualifizierte und vertrauenswürdige Subunter­nehmen vermittelt werden. Auf­traggeber können sich darauf verlassen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, und profitieren gleichzeitig von einer schnellen und transparenten Abwicklung.