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W&W Personaleinsatz

Beschäftigung von Osteuropäern: rechtliche Rahmen­bedingungen

Die Beschäftigung von ost­euro­päischen Fachkräften im Handwerk ist für viele deutsche Unternehmen zu einer unverzichtbaren Lösung ge­worden, um ihren Fachkräftemangel auszugleichen. Dabei spielen recht­liche Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle, um sowohl den Subunternehmern als auch den Ar­beitgebern Sicherheit zu bieten. In diesem Beitrag beleuchten wir, wel­che rechtlichen Aspekte in Deutsch­land zu beachten sind und wie Unternehmensvermittler bei der Pro­jektvergabe unterstützen können.

Gesetze und recht­liche Vorschriften für die Beschäftigung osteuropäischer Subunternehmer

Die Beschäftigung von osteuropäischen Fachkräften im Handwerk ist an eine Reihe von rechtlichen Vorschriften gebun­den, die Unternehmen unbedingt einhalten müssen. Diese Regelungen gewährleisten, dass die Arbeitsbedin­gungen den gesetzlichen Standards entsprechen und dass sowohl Auftrag­geber als auch Auftragnehmer rechtlich abgesichert sind.

Wichtige Gesetze bei der Beschäftigung von ausländischen Fachkräften

Fachkräfteeinwanderungs­gesetz (FachKrEG)

Dieses Gesetz erleichtert die Ein­wanderung qualifizierter Fach­kräfte aus Drittstaaten und legt fest, unter welchen Bedingungen sie in Deutschland arbeiten dür­fen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berät Unterneh­men und Behörden zu den Rege­lungen in Bezug auf Einreise und Aufenthalt, berufliche Anerken­nung und sprachliche Bildung. (Hier geht es zur aktuellen Version des FachKrEG)

Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

Es regelt die Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitnehmer, die nach Deutschland entsandt werden, einschließlich Mindest­löhne und Arbeitszeiten. Um ei­ne ver­bo­te­ne Dis­kri­mi­nie­rung aus­län­di­scher Ar­beit­ge­ber aus dem EU-Aus­land zu ver­hin­dern, müs­sen auch deut­sche Ar­beit­ge­ber das AEntG be­ach­ten.
(Hier geht es zur aktuellen Version des AEntG)

Beschäftigungsverordnung (BeschV)

Diese Verordnung definiert die Voraussetzungen für die Be­schäftigung von Ausländern in Deutschland, insbesondere auch für Fach­kräfte aus Drittstaaten. Sie regelt, ob für die Fach­kräfte eine Zustimmung der Bundes­agentur für Arbeit erforderlich ist und unter welchen Voraussetzun­gen sie erteilt werden kann.
(Hier geht es zur aktuellen Version der BeschV)

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Es regelt die Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln an ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten möch­ten, sowie die Erwerbstätig­keit und die Integration von Aus­ländern im Bundesgebiet.
(Hier geht es zur aktuellen Version des AufenthG)

Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

Das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von EU Staatsange­hörigen regelt ihr Recht auf Ein­reise und Aufenthalt in allen EU Ländern, wenn sie dort als Arbeit­nehmer oder Selbstständige er­werbstätig sind. Dafür ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Unions­bürger müssen also keine weite­ren Voraussetzungen erfüllen, um sich in jedem Land der EU aufzu­halten.
(Hier geht es zur aktuellen Version des FreizügG/EU)

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Dieses Gesetz schreibt den ge­setzlichen Mindestlohn vor, der auch für osteuropäische Fach­kräfte gilt, die in Deutschland ar­beiten. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es Branchenmindestlöhne. Diese können besonders im Bauge­werbe deutlich höher als der all­gemeine Mindestlohn ausfallen und sind verbindlich.
(Hier geht es zur aktuellen Version des MiLoG)

Diese Gesetze sind auf unter­schied­liche Weise entscheidend, um sicherzustellen, dass die Beschäftigung von osteuro­päi­schen Handwerkern rechtssicher und fair gestaltet wird. Unterneh­men müssen sich dieser Gesetze bewusst sein und sie strikt ein­halten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Ein Handwerker grübelt über Vertragstexte und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben beim Einsatz osteuropäischer Subunternehmer
Ein Handwerker grübelt über Vertragstexte und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben beim Einsatz osteuropäischer Subunternehmer

Wichtige Rechts­grundlagen bei der Vertragsgestaltung

Im Rahmen eines Bauvertrags haben Auftraggeber und Auftrag­nehmer, grundsätzlich die Wahl zwischen einem Vertrag gemäß der VOB oder dem BGB.
Aus rechtlicher Sicht gibt es er­hebliche Unterschiede, die dabei beachtet werden sollten. Es ist wichtig, sich über diese Unter­schiede im Klaren zu sein, bevor man einen Vertrag unterzeichnet.

Vergabe- und Vertrags­ordnung für Bauleistungen (VOB)

Die VOB ist kein Gesetz, sondern eher eine Art „Allgemeine Ge­schäftsbedingung“. Ihre Paragra­phen sind die Basis für die Ver­gabe und Durchführung von öffentlichen Bauaufträgen in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen:

  • VOB/A: Allgemeine Be­stimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen
  • VOB/B: Vertragliche Bedin­gungen für die Ausführung von Bauleistungen
  • VOB/C: Technische Ver­tragsbedingungen

Die VOB/B regelt die Ausführung von Bauleistungen, wie beispiels­weise die Grundsätze der Vergü­tung (Termine, Fristen und Ver­tragsstrafen), Abnahme, Ab­schlags­rechnungen, Mängelan­sprüche und Mängelhaftung so­wie Garantieleistungen.

Hinweis: Es ist wichtig zu beach­ten, dass die VOB nur Bestandteil eines Vertrages sind, wenn sie von einem der Vertragspartner vorgeschlagen und von dem anderen angenommen wird. Eine stillschweigende Annahme oder Festlegung ohne ausdrückliche Vereinbarung ist nicht rechts­wirksam.
(Hier geht es zu Informationen über die VOB)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Soweit die Parteien eines Vertra­ges nichts anderes vereinbaren, gelten grundsätzlich immer die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Um die Bestimmungen des BGB wirksam zu vereinbaren, bedarf es also keiner besonderen Vorgehens­weise. Sobald Auftraggeber und Auftragnehmer eine konkrete Leistungserbringung verein­bart haben (z. B. in einem Werkver­trag), greifen die Rechtsnormen des BGB. Diese regeln ab den §§ 631 ff. BGB in rund 40 Para­graphen die Beziehungen zwi­schen allen am Bau Beteiligten (inkl. Baustofflieferanten).

Ergänzend kommen seit 2018 die Vorschriften der §§ 650a ff. BGB über den Bauvertrag zur Anwen­dung. Seitdem sollten Hand­werker und Bauunternehmen ihre Verträge nur auf Basis des BGB schließen. Die neuen Regelungen (vor allem zu Nachträgen, Fristen, Mängelanzeige, Kündigungsrecht und Zahlungssicherheit) sind für sie in wesentlichen Bereichen günstiger.

Für Hauptauftragnehmer und Sub­unternehmer gilt, dass die Vor­teile durch die Regelungen des BGB überwiegen und ihnen keine Nachteile entstehen. Darum sollten Auftragnehmer nicht von sich aus und erst recht nicht ohne Not die VOB/B in ein Vertragsverhältnis aufnehmen. Jede zusätzliche Ergänzung kann die Ausgewogenheit der Vertrags­interessen negativ verändern.

Wie Unternehmens­vermittler bei der Einhaltung der rechtlichen Rahmen­bedingungen unterstützen können

Die Einhaltung der rechtlichen Rahmen­bedingungen bei der Beschäftigung von osteuropäischen Fachkräften kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Die Vielfalt der unterschied­lichen Gesetze und Komplexität der Vorgaben sind nur mit ausreichend Sachkenntnis zu verstehen und zu be­wältigen.

Hier kommen erfahrene Vermittler wie W & W Personaleinsatz ins Spiel, die alle rechtlichen Aspekte im Blick haben und umfassende Unterstützung bieten, um den gesamten Projektablauf zu erleichtern.

Unterstützung durch Unternehmensvermittler

  • Rechtssicherheit: Unternehmensvermittler berück­sichtigen alle relevanten recht­lichen Bestimmungen und unter­stützen Baubetriebe, diese korrekt umzusetzen bzw. einzu­halten. So verlieren sich die Handwerker nicht im Dschungel der Gesetze und Vorschriften.
  • Rekrutierung:
    Durch ihre Erfahrung und ihr ausgedehntes Netzwerk in Ost­europa können Unternehmens­vermittler die besten Fachkräfte für die jeweiligen Anforderungen eines Industrie-, Handwerks- oder Bauunternehmens rekrutieren. Das ist möglich, weil Unionsbür­ger das Recht haben, sich nahezu ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in allen EU-Staaten aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein.
  • Prüfung und Bewertung: Vermittler wie W & W Personal­einsatz übernehmen die Prüfung der erforderlichen Bescheinigun­gen, Referenzen und Zertifikate der Subunter­nehmer. Außerdem nutzen sie ein eigenes Bewer­tungssystem, um die besten Handwerker herauszufiltern und sicherzustellen, dass alle Sub­unter­nehmer den Qualitäts­stan­dards entsprechen.
  • Vertragsgestaltung: Unternehmensvermittler unter­stützen mit ihrer langjährigen Erfahrung bei der Erstellung korrekter Werkverträge, die den deutschen und europäischen Vorschriften entsprechen.
  • Unterstützende Abwicklung:
    Um die Anforderungen bestmög­lich zu erfüllen, bieten Vermittler kostenfrei und unverbindlich ein ganzes
    Paket an Dienstleistun­gen an. Dazu gehören z. B. ver­traglich korrekte Ergänzungen, Nachmeldungen oder Verlänge­rungen, die Begleitung bei Män­gel­anzeigen, die Prüfung von Tätigkeitsnachweisen sowie eine regelmäßige einwandfreie Rech­nungsstellung im Auftrag der Subunternehmer.
Diese Dienstleistungen machen erfolg­reiche Vermittler zu einem unverzichtba­ren Partner für deutsche Unternehmen, die osteuropäische Subunternehmer beschäftigen möchten. Sie gewährleis­ten die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben bei der Sicherung hochqualifi­zierter Fachkräfte für Bauprojekte in der gesamten DACH-Region.