Beschäftigung von Osteuropäern: rechtliche Rahmenbedingungen
Die Beschäftigung von osteuropäischen Fachkräften im Handwerk ist für viele deutsche Unternehmen zu einer unverzichtbaren Lösung geworden, um ihren Fachkräftemangel auszugleichen. Dabei spielen rechtliche Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle, um sowohl den Subunternehmern als auch den Arbeitgebern Sicherheit zu bieten. In diesem Beitrag beleuchten wir, welche rechtlichen Aspekte in Deutschland zu beachten sind und wie Unternehmensvermittler bei der Projektvergabe unterstützen können.
Gesetze und rechtliche Vorschriften für die Beschäftigung osteuropäischer Subunternehmer
Die Beschäftigung von osteuropäischen Fachkräften im Handwerk ist an eine Reihe von rechtlichen Vorschriften gebunden, die Unternehmen unbedingt einhalten müssen. Diese Regelungen gewährleisten, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Standards entsprechen und dass sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer rechtlich abgesichert sind.
Wichtige Gesetze bei der Beschäftigung von ausländischen Fachkräften
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FachKrEG)
Dieses Gesetz erleichtert die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten und legt fest, unter welchen Bedingungen sie in Deutschland arbeiten dürfen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berät Unternehmen und Behörden zu den Regelungen in Bezug auf Einreise und Aufenthalt, berufliche Anerkennung und sprachliche Bildung. (Hier geht es zur aktuellen Version des FachKrEG)
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Es regelt die Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitnehmer, die nach Deutschland entsandt werden, einschließlich Mindestlöhne und Arbeitszeiten. Um eine verbotene Diskriminierung ausländischer Arbeitgeber aus dem EU-Ausland zu verhindern, müssen auch deutsche Arbeitgeber das AEntG beachten.
(Hier geht es zur aktuellen Version des AEntG)
Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Diese Verordnung definiert die Voraussetzungen für die Beschäftigung von Ausländern in Deutschland, insbesondere auch für Fachkräfte aus Drittstaaten. Sie regelt, ob für die Fachkräfte eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt werden kann.
(Hier geht es zur aktuellen Version der BeschV)
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Es regelt die Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln an ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten möchten, sowie die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
(Hier geht es zur aktuellen Version des AufenthG)
Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
Das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von EU Staatsangehörigen regelt ihr Recht auf Einreise und Aufenthalt in allen EU Ländern, wenn sie dort als Arbeitnehmer oder Selbstständige erwerbstätig sind. Dafür ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Unionsbürger müssen also keine weiteren Voraussetzungen erfüllen, um sich in jedem Land der EU aufzuhalten.
(Hier geht es zur aktuellen Version des FreizügG/EU)
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Dieses Gesetz schreibt den gesetzlichen Mindestlohn vor, der auch für osteuropäische Fachkräfte gilt, die in Deutschland arbeiten. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es Branchenmindestlöhne. Diese können besonders im Baugewerbe deutlich höher als der allgemeine Mindestlohn ausfallen und sind verbindlich.
(Hier geht es zur aktuellen Version des MiLoG)
Diese Gesetze sind auf unterschiedliche Weise entscheidend, um sicherzustellen, dass die Beschäftigung von osteuropäischen Handwerkern rechtssicher und fair gestaltet wird. Unternehmen müssen sich dieser Gesetze bewusst sein und sie strikt einhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Wichtige Rechtsgrundlagen bei der Vertragsgestaltung
Im Rahmen eines Bauvertrags haben Auftraggeber und Auftragnehmer, grundsätzlich die Wahl zwischen einem Vertrag gemäß der VOB oder dem BGB.
Aus rechtlicher Sicht gibt es erhebliche Unterschiede, die dabei beachtet werden sollten. Es ist wichtig, sich über diese Unterschiede im Klaren zu sein, bevor man einen Vertrag unterzeichnet.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Die VOB ist kein Gesetz, sondern eher eine Art „Allgemeine Geschäftsbedingung“. Ihre Paragraphen sind die Basis für die Vergabe und Durchführung von öffentlichen Bauaufträgen in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen:
- VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen
- VOB/B: Vertragliche Bedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- VOB/C: Technische Vertragsbedingungen
Die VOB/B regelt die Ausführung von Bauleistungen, wie beispielsweise die Grundsätze der Vergütung (Termine, Fristen und Vertragsstrafen), Abnahme, Abschlagsrechnungen, Mängelansprüche und Mängelhaftung sowie Garantieleistungen.
Hinweis: Es ist wichtig zu beachten, dass die VOB nur Bestandteil eines Vertrages sind, wenn sie von einem der Vertragspartner vorgeschlagen und von dem anderen angenommen wird. Eine stillschweigende Annahme oder Festlegung ohne ausdrückliche Vereinbarung ist nicht rechtswirksam.
(Hier geht es zu Informationen über die VOB)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Soweit die Parteien eines Vertrages nichts anderes vereinbaren, gelten grundsätzlich immer die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Um die Bestimmungen des BGB wirksam zu vereinbaren, bedarf es also keiner besonderen Vorgehensweise. Sobald Auftraggeber und Auftragnehmer eine konkrete Leistungserbringung vereinbart haben (z. B. in einem Werkvertrag), greifen die Rechtsnormen des BGB. Diese regeln ab den §§ 631 ff. BGB in rund 40 Paragraphen die Beziehungen zwischen allen am Bau Beteiligten (inkl. Baustofflieferanten).
Ergänzend kommen seit 2018 die Vorschriften der §§ 650a ff. BGB über den Bauvertrag zur Anwendung. Seitdem sollten Handwerker und Bauunternehmen ihre Verträge nur auf Basis des BGB schließen. Die neuen Regelungen (vor allem zu Nachträgen, Fristen, Mängelanzeige, Kündigungsrecht und Zahlungssicherheit) sind für sie in wesentlichen Bereichen günstiger.
Für Hauptauftragnehmer und Subunternehmer gilt, dass die Vorteile durch die Regelungen des BGB überwiegen und ihnen keine Nachteile entstehen. Darum sollten Auftragnehmer nicht von sich aus und erst recht nicht ohne Not die VOB/B in ein Vertragsverhältnis aufnehmen. Jede zusätzliche Ergänzung kann die Ausgewogenheit der Vertragsinteressen negativ verändern.
Wie Unternehmensvermittler bei der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen unterstützen können
Die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung von osteuropäischen Fachkräften kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Die Vielfalt der unterschiedlichen Gesetze und Komplexität der Vorgaben sind nur mit ausreichend Sachkenntnis zu verstehen und zu bewältigen.
Hier kommen erfahrene Vermittler wie W & W Personaleinsatz ins Spiel, die alle rechtlichen Aspekte im Blick haben und umfassende Unterstützung bieten, um den gesamten Projektablauf zu erleichtern.
Unterstützung durch Unternehmensvermittler
- Rechtssicherheit: Unternehmensvermittler berücksichtigen alle relevanten rechtlichen Bestimmungen und unterstützen Baubetriebe, diese korrekt umzusetzen bzw. einzuhalten. So verlieren sich die Handwerker nicht im Dschungel der Gesetze und Vorschriften.
- Rekrutierung:
Durch ihre Erfahrung und ihr ausgedehntes Netzwerk in Osteuropa können Unternehmensvermittler die besten Fachkräfte für die jeweiligen Anforderungen eines Industrie-, Handwerks- oder Bauunternehmens rekrutieren. Das ist möglich, weil Unionsbürger das Recht haben, sich nahezu ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in allen EU-Staaten aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein. - Prüfung und Bewertung: Vermittler wie W & W Personaleinsatz übernehmen die Prüfung der erforderlichen Bescheinigungen, Referenzen und Zertifikate der Subunternehmer. Außerdem nutzen sie ein eigenes Bewertungssystem, um die besten Handwerker herauszufiltern und sicherzustellen, dass alle Subunternehmer den Qualitätsstandards entsprechen.
- Vertragsgestaltung: Unternehmensvermittler unterstützen mit ihrer langjährigen Erfahrung bei der Erstellung korrekter Werkverträge, die den deutschen und europäischen Vorschriften entsprechen.
- Unterstützende Abwicklung:
Um die Anforderungen bestmöglich zu erfüllen, bieten Vermittler kostenfrei und unverbindlich ein ganzes Paket an Dienstleistungen an. Dazu gehören z. B. vertraglich korrekte Ergänzungen, Nachmeldungen oder Verlängerungen, die Begleitung bei Mängelanzeigen, die Prüfung von Tätigkeitsnachweisen sowie eine regelmäßige einwandfreie Rechnungsstellung im Auftrag der Subunternehmer.