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W&W Personal­einsatz

Zukunft von Werkverträgen im EU-Arbeitsrecht

Wie sich Gesetzesänderungen rechtlich, steuerlich und praktisch auf Vertragsmodelle auswirken

Werkverträge sind seit Jahren ein fester Bestandteil der europäischen Wirtschaft. Ob im Bauwesen, Handwerk, in der Industrie oder Logistik – sie ermöglichen Unternehmen flexible Lösungen und bieten Subunternehmern aus ganz Europa attraktive Auftragschancen. 

Doch die Spielregeln ändern sich. Neue EU-Richtlinien, nationale Anpassungen und strengere Kontrollen stellen Auftraggeber wie Subunternehmer vor Herausforderungen. Werkverträge werden dadurch komplexer – bleiben aber, richtig umgesetzt, ein starkes Instrument. Auftraggeber gewinnen Rechtssicherheit, Planbarkeit und stabile Partnerschaften.

Werkverträge heute – Status Quo

Ein Werkvertrag verpflichtet Subunternehmer dazu, ein präzise definiertes Ergebnis zu liefern – im Gegensatz zu Dienst­verträge oder Arbeitnehmerüberlassungen, bei denen die reine Arbeitsleistung zählt. Da Arbeitnehmer­überlassung im Bauhauptgewerbe verboten ist, sind Werkverträge eine rechtlich zulässige und oft unverzichtbare Alternative.

Praxisbeispiel:

Ein osteuropäischer Subunternehmer verlegt Fußböden im Innenausbau. Obwohl er Material des Auftrag­gebers nutzt, bleibt er rechtlich selbstständig, da er eigenverantwortlich plant und ausführt, eigenes Personal und (soweit möglich) eigene Werkzeuge einsetzt, das Ergebnis schuldet, mehrere Auftraggeber gleichzeitig bedienen kann und wirtschaftliches Risiko trägt.

Wichtig bleibt: Unternehmer müssen dokumentieren, welche Aufgaben vergeben wurden, welche Qualifika­tionen vorliegen und dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Neue EU-Vorgaben:
Mehr Verantwortung für Auftraggeber

Mit den kommenden EU-Regelungen steigen die Prüfpflichten. Auftraggeber müssen nachweisen, dass Subunter­nehmer tatsächlich selbstständig arbeiten.

Dazu gehören: die Kontrolle von Qualifikationen und Einsatzzeiten, Nachvollziehbarkeit der Arbeitsprozesse, Abgrenzung bei Materialeinsatz und Ressourcen, Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie lückenlose Dokumenta­tion von Arbeitszeiten und Sozialabgaben. Compliance-Verpflichtungen sind im Geschäftsverkehr Standard.

Von Brüssel in den Alltag – aktuelle EU-Initiativen

Die Europäische Kommission arbeitet an Regeln gegen Scheinselbstständigkeit und für Mindeststandards in der Plattformarbeit, etwa bei Fahr-, Liefer- und Handwerkerdiensten (Uber, MyHammer). Kern ist die EU-Plattformarbeits­richtlinie, die den Status von Selbstständigen genauer definiert. Schätzungen der Kommission zufolge gelten rund fünf Millionen Menschen in der EU derzeit als scheinselbstständig.

Um die neuen Anforderungen rechtssicher umzusetzen, heißt das für Auftraggeber: Entwicklungen beobachten, Abläufe anpassen, Verantwortlichkeiten eindeutig festlegen, Verträge präzise gestalten sowie Selbstverpflichtungen einführen und konsequent umsetzen.

Die größten Risiken in der Praxis

Für Auftraggeber, die Subunternehmer per Werkvertrag einsetzen, bestehen zukünftig konkrete Risiken, die in der Praxis oft unterschätzt werden. Problematisch wird es, wenn Subunternehmer nachträglich nicht als selbstständig anerkannt werden, weil der Auftraggeber seiner Beweispflicht nicht nachkommt. Dann drohen finanzielle Risiken durch Nachzahlungen von Sozialabgaben, Lohnsteuer und weiteren Beiträgen sowie arbeitsrechtliche Ansprüche wie Urlaub, Entgeltfortzahlung oder Kündigungsschutz.

Eng eingebundene Subunternehmer, die Weisungen des Auftraggebers befolgen oder in die Arbeitsorganisation eingebunden sind, werden von Behörden schnell als scheinselbstständig oder als verdeckte Arbeitnehmerüber­lassung eingestuft. Das kann hohe Bußgelder und Reputationsschäden nach sich ziehen.

Zentrale Schwachstelle bleibt die Dokumentation: Fehlende Nachweise zu Qualifikationen, Einsatzzeiten oder Materialeinsatz führen dazu, dass Behörden die Verantwortung dem Auftraggeber zuschreiben.

Unternehmen sollten diese Risiken aktiv managen: durch deutliche Verträge, sorgfältige Prüfung der Partner, lückenlose Dokumentation und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Vermittlungsagenturen.

Steuerliche Fallstricke im Blick behalten

Gerade bei grenzüberschreitenden Einsätzen tragen Auftraggeber eine hohe Verantwortung für Steuern und Sozialab­gaben und haften im Zweifel für Fehler der Subunternehmer. Schon kleine Mängel – etwa bei Rechnungen oder Nachweisen – können erhebliche Nachzahlungen auslösen. Wer Schein­selbstständigkeit übersieht oder begünstigt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen (§ 266a StGB), Nachforderungen (§ 111 SGB IV) oder Haftung bei Unfällen (§ 209 SGB VII). Da ist Genauigkeit gefragt.

Für B2B-Leistungen gilt das Empfängerortprinzip (§ 3a UStG). Der Leistungsempfänger muss Unternehmer sein und eine gültige USt-IdNr. verwenden. Im Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) stellt der Subunternehmer die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer; der Auftraggeber schuldet die Steuer und kann sie – sofern vorsteuerberechtigt – sofort abziehen. Besonderheit: Bei Bauleistungen an einen deutschen Bauunternehmer ist auch eine Netto-Rechnung ohne eigene USt-IdNr. möglichFunktioniert problemlos, solange alle Nachweise vorliegen – fehlen diese, drohen Nachforderungen durch das Finanzamt und im schlimmsten Fall greifen zusätzlich die Sozialversicherungsträger durch.

In der Praxis gilt: Schon eine fehlerhafte Rechnung kann ganze Projekte ins Wanken bringen. Nur vollständige Dokumen­tation und nachvollziehbare Prozesse sichern steuerlich ab. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Vermittlungs­agenturen erhöht die Sicherheit und hilft, komplexer Regelungen zu beherrschen.

So bleibst du auf der sicheren Seite

Richtig umgesetzt bieten die Änderungen viele Vorteile: Rechtssicherheit, bessere Planbarkeit und vereinfachter Zugang zu Aufträgen, die saubere Nachweise verlangen. Vermitt­lungs­agenturen unterstützen dabei mit ihren Dienstleistungen, prüfen Subunternehmer, dokumentieren Abläufe und beachten rechtliche und steuerliche Vorgaben.

Vertragsmanagement sollte digital unterstützt werden, Rechts- und Steuerberatung eingebunden und Vermittlungs­agenturen mit ihrem umfassenden Netzwerk genutzt werden. Sie sichern korrektes Handling der Werkverträge, verfolgen aktiv gesetzliche Entwicklungen und reduzieren proaktiv Haftungsrisiken.

Werkverträge bleiben zuverlässiges Zukunftsmodell

Werkverträge werden anspruchsvoller, bleiben aber ein zentrales Instrument im europäischen Arbeitsmarkt. Wer Transparenz, Dokumentation und Compliance ernst nimmt, profitiert von mehr Rechtssicher­heit, Planbarkeit und stabilen Partnerschaften. Mit spezialisierten Vermittlungsagenturen und transparenten Prozessen können Auftraggeber Risiken minimieren – und die neuen Spielregeln nicht nur einhalten, sondern als Wettbewerbsvorteil nutzen.

Werkverträge sind kein Auslaufmodell – sie sind das Zukunftsmodell für Auftraggeber, die auf Rechtssicherheit und verlässliche Partner setzen.  

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